Die WEG-Reform sortiert die Abrechnungspflichten weiter — und 2026 kommen mit dem novellierten Heizkostenrecht und neuen Transparenzvorgaben spürbare Anpassungen auf Verwaltungen zu. Wir haben zusammengefasst, worauf Sie achten sollten, damit Ihre Jahresabrechnung sauber durch die Eigentümerversammlung kommt.
1. Klarere Vermögensaufstellung
Eigentümer haben Anspruch auf eine nachvollziehbare Vermögensübersicht — also nicht nur die nackten Salden, sondern auch die Zuordnung zu Rücklagen, offenen Forderungen und durchlaufenden Posten.
Gerichte haben in den letzten zwei Jahren mehrfach Abrechnungen aufgehoben, in denen Rücklagen und Bestände nicht eindeutig trennbar waren.
Konkret heißt das:
- Erhaltungsrücklage separat ausweisen
- Liquide Mittel klar von gebundenen Mitteln trennen
- Offene Hausgeldforderungen mit Namen und Beträgen dokumentieren
2. Heizkostenabrechnung — fernablesbar wird Pflicht
Spätestens seit der Novelle der Heizkostenverordnung sind fernablesbare Zähler Standard. Für die Abrechnung 2026 bedeutet das:
- Monatliche Verbrauchsinformationen sind verpflichtend, wenn die Geräte technisch dazu in der Lage sind.
- Eigentümer können diese Informationen über Portale oder per PDF erhalten.
- Wer noch nicht umgestellt hat, sollte den Austausch jetzt einplanen.
3. Digitale Beschlussfassung
Die hybride Eigentümerversammlung ist gekommen, um zu bleiben. Achten Sie darauf, dass
- die Einladungsfristen auch online sauber dokumentiert sind,
- die Stimmrechtsausübung per Online-Teilnahme im Beschluss ausdrücklich zugelassen wurde,
- das Protokoll digitale und Präsenz-Stimmen getrennt erfasst.
Fazit
Die Jahresabrechnung 2026 wird nicht revolutionär anders — aber präziser. Wer Vermögensaufstellung, Heizkosten und Beschlussprotokolle systematisch sauber führt, spart sich Diskussionen in der Versammlung und reduziert das Anfechtungsrisiko deutlich.
Sie möchten Ihre Abrechnungsprozesse auslagern oder strukturieren? Sprechen Sie uns gerne an — wir übernehmen die Objektbuchhaltung für Hausverwaltungen jeder Größe.
